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Als Schulpflicht

bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter eine Schule zu besuchen. (Quelle und mehr Informationen zur Schulpflicht).

 

Als Bildungspflicht

 

wird die gesetzliche Pflicht für Minderjährige bezeichnet, in vorgegebenen Abständen Lern-Leistungsnachweise etwa in Form von Prüfungen zu erbringen. Im Unterschied zur Schulpflicht wird kein konkreter Schulbesuch vorgeschrieben, sondern das Erreichen vorgegebener Leistungsziele erwartet. […] In fast allen europäischen Staaten herrscht hingegen (Anm.: außer in Deutschland) eine Bildungspflicht. (Quelle und mehr Informationen zur Bildungspflicht)

„Das Erreichen vorgegebener Leistungsziele wird erwartet“ – das lässt immerhin Spielraum für kreative Wege 😉 . Einer davon ist Homeschooling … was nicht zwingend bedeutet, dass jede Mutter zuhause alleine mit ihren Kindern lernt! Ich fände den Begriff „außerhalb-der-Schule-lernen“ passender – er ist allerdings nicht so wirklich „griffig“ 😉

Erfahrungsberichte aus dem schulfreien Alltag sind im Blog der Neubronners zu finden, hier möchte ich besonders auf diesen Eintrag hinweisen. Die Familie Neubronner ist inzwischen aus Deutschland „geflüchtet“ …


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